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DBPDirErnAnO

III.

Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen im Bereich des Direktoriums der Deutschen Bundespost

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 11. Juni 1990 in Kraft. Gleichzeitig tritt insoweit die Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen vom 6. Juli 1982 (BGBl. I S. 959) außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR020500990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f399df5e8fd1d92a105352f3eb5d33af4cb8bd272f023926285183c5f043366d

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