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DBPDirErnAnO

I.

Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen im Bereich des Direktoriums der Deutschen Bundespost

Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915), geändert durch die Anordnung vom 21. Juni 1978 (BGBl. I S. 921), übertragen wir die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Bundesbeamtinnen der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) - je für ihren Geschäftsbereich -
den Vorstandsmitgliedern für personelle und soziale Aufgaben der Unternehmen der Deutschen Bundespost,
dem Präsidenten des Sozialamts der Deutschen Bundespost.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR020500990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f399df5e8fd1d92a105352f3eb5d33af4cb8bd272f023926285183c5f043366d

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