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DBBZStV

Verordnung zur Bestimmung der Zuständigen Stelle für den Betrieb des Digitalfunk BOS des Bundes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0AF0A0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e18ec2a9267ae1ba31efef13a2fa8b130351dfb8ae1af6dd611290d7f4b59670

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