DAFPrV
§ 4Prüfungsbereich „Datenanalysen zur Optimierung von betriebs- und produktionswirtschaftlichen Prozessen planen, durchführen und evaluieren“
- 1.
- Qualifikationsschwerpunkt „Anforderungen an die Datenanalyse ermitteln“:
- a)
- Identifizieren von Kundenanforderungen unter Berücksichtigung der relevanten betriebs- und produktionswirtschaftlichen Geschäftsprozesse und von deren Zusammenwirken im Unternehmen,
- b)
- Ermitteln der Fragestellung und Intention der Datenanalyse gemeinsam mit den Stakeholdern,
- c)
- Bewerten und Dokumentieren der Berechtigung zur Sammlung, Nutzung, Verknüpfung und Auswertung der Daten unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben und ethischer Aspekte sowie
- d)
- Ermitteln und Dokumentieren technischer und organisatorischer Voraussetzungen für den Zugriff auf vorhandene Datenbestände, Datenarchitekturen, Datenmodelle und Auswertungsverfahren,
- 2.
- Qualifikationsschwerpunkt „Datenanalyse betriebs- und produktionswirtschaftlicher Geschäftsprozesse vorbereiten“:
- a)
- Analysieren von betriebs- und produktionswirtschaftlichen Geschäftsprozessen und von deren Zusammenwirken im Unternehmen sowie Ableiten von Optimierungspotenzialen anhand der ermittelten Daten,
- b)
- Analysieren und Bereinigen vorhandener Datenbestände,
- c)
- Analysieren vorhandener Datenbankarchitekturen und Datenmodelle sowie Planen der Optimierung dieser Datenbankarchitekturen und Datenmodelle,
- d)
- Identifizieren von Schnittstellen für den Datenimport und -export,
- e)
- Anpassen von Datenformaten sowie
- f)
- Entwerfen und Testen von Regeln für den Datenfluss,
- 3.
- Qualifikationsschwerpunkt „Daten analysieren und Ergebnisse bewerten“:
- a)
- Einsetzen analytischer und statistischer Methoden und Algorithmen zur Datenanalyse,
- b)
- Einsetzen von Verfahren des maschinellen Lernens zur Datenanalyse,
- c)
- Bewerten, Auswählen und Einsetzen von Werkzeugen zur Datenanalyse,
- d)
- Auswählen geeigneter Möglichkeiten zur Visualisierung und zur Bewertung der zu analysierenden Daten,
- e)
- Visualisieren der zu analysierenden Daten,
- f)
- Bewerten der Ergebnisse der Datenanalyse und Ableiten von Verbesserungen der Analyse- und Darstellungsmethodik,
- g)
- Bestimmen geeigneter Programmiersprachen mit integrierten Auswertungsverfahren und Visualisierungswerkzeugen sowie Anwenden dieser Verfahren und Werkzeuge für den Datenanalyseprozess,
- h)
- Unterstützen bei der Steuerung von Prozessen zur Entwicklung von Simulationsmodellen und -verfahren,
- i)
- Anwenden von Simulationsverfahren,
- j)
- Anfertigen von Dokumentationen des Analyseprozesses,
- k)
- Interpretieren, Bewerten und Dokumentieren von Datenanalyseergebnissen sowie
- l)
- Aufbereiten und Vorstellen von Datenanalyseergebnissen sowie Ableiten von Empfehlungen zur Optimierung betriebs- und produktionswirtschaftlicher Geschäftsprozesse,
- 4.
- Qualifikationsschwerpunkt „Evaluation als Basis kontinuierlicher Optimierung durchführen“:
- a)
- Bewerten und kritisches Reflektieren von Prozessschritten zur Datenanalyse sowie Initiieren von Verbesserungen,
- b)
- Einleiten von Maßnahmen zur Optimierung von Datenmodellen und Analyseverfahren,
- c)
- Dokumentieren der Evaluation von Datenanalyseprozessen und Bereitstellen der Evaluationsergebnisse im betrieblichen Wissensmanagement sowie
- d)
- Entwickeln von systemübergreifenden Regeln zur Überwachung und Einhaltung der Datenqualität,
- 5.
- Qualifikationsschwerpunkt „Organisatorische und rechtliche Vorgaben“:
- a)
- Ermitteln von Anforderungen an Datensicherheitskonzepte,
- b)
- Mitwirken bei der Entwicklung von Datensicherheitskonzepten,
- c)
- Berücksichtigen und Umsetzen von Datensicherheitskonzepten,
- d)
- Identifizieren und Bewerten von Risiken sowie Einleiten von Maßnahmen zur Minimierung von Risiken sowie
- e)
- Sicherstellen der Einhaltung organisatorischer und rechtlicher Vorgaben sowie
- 6.
- Qualifikationsschwerpunkt „Projektunterstützung und -koordination“:
- a)
- Unterstützen der Projektleitung durch Übernehmen und Umsetzen von Teilprojekten,
- b)
- organisatorisches Begleiten von Projekten, insbesondere Erstellen von Projektplänen und Planen des Mitarbeitendeneinsatzes,
- c)
- Mitwirken bei der Aufwandsanalyse und -kalkulation von Projekten,
- d)
- projektbegleitendes Beraten von Kunden sowie Unterstützen und Beraten von Kunden in der Roll-out-Phase,
- e)
- Mitwirken beim Projektcontrolling, bei der Nachverfolgung von Aufgaben und beim Aufbereiten von Statusberichten sowie
- f)
- Planen und Umsetzen von projektbezogenen Schulungs- und Trainingsmaßnahmen.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR1280B0024
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7200d22961ceb7d5b7cd125828558826d2d1b77b981b2f6326fb88fc183e3f52