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DAFPrV

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Datenanalyse oder Geprüfte Berufsspezialistin für Datenanalyse

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1280B0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7200d22961ceb7d5b7cd125828558826d2d1b77b981b2f6326fb88fc183e3f52

XML-Quelle beim Herausgeber

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