13. DachdArbbV
§ 1Zwingende Arbeitsbedingungen
Dreizehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk
Aufh: V aufgeh. durch § 2 dieser V mit Ablauf des 31.12.2028
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR14D0A0025
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 899aea1f901ac41083a3f7b17c83c8df2700d971b8bb1067bb313ca82077f62e
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 101 SGB 3Saison-Kurzarbeitergeld
„… ilung nach dem fachlichen Geltungsbereich des TV Mindestlohn überwiegend Bauleistungen im Sinne des § 101 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch erbringt.“