DüV
Anlage 8(zu § 11 Satz 2) Geräte zum Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen
- 1.
- Festmiststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler,
- 2.
- Güllewagen und Jauchewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler,
- 3.
- zentrale Prallverteiler, mit denen nach oben abgestrahlt wird,
- 4.
- Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleuderscheibe als Verteiler zum Aufbringen von Gülle,
- 5.
- Drehstrahlregner zur Verregnung von Gülle.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 32 V v. 11.12.2024 I Nr. 411
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR130510017
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6ae475af0e837b7a039cf48a6a14dec5909fd0c1ea4e0fe7aa540a1fd4049226