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DüV

Anlage 8(zu § 11 Satz 2) Geräte zum Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen

Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1341)

1.
Festmiststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler,
2.
Güllewagen und Jauchewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler,
3.
zentrale Prallverteiler, mit denen nach oben abgestrahlt wird,
4.
Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleuderscheibe als Verteiler zum Aufbringen von Gülle,
5.
Drehstrahlregner zur Verregnung von Gülle.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 32 V v. 11.12.2024 I Nr. 411

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR130510017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6ae475af0e837b7a039cf48a6a14dec5909fd0c1ea4e0fe7aa540a1fd4049226

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