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DüV

Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 32 V v. 11.12.2024 I Nr. 411

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR130510017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6ae475af0e837b7a039cf48a6a14dec5909fd0c1ea4e0fe7aa540a1fd4049226

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersicht§ 1Geltungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Grundsätze für die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln§ 4Ermittlung des Düngebedarfs an Stickstoff und Phosphat§ 5Besondere Vorgaben für die Anwendung von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln§ 6Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln§ 7Anwendungsbeschränkungen und Anwendungsverbote§ 8Nährstoffvergleich (aufgehoben)§ 9Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches (aufgehoben)§ 10Aufzeichnungen§ 11Anforderungen an die Geräte zum Aufbringen§ 12Fassungsvermögen von Anlagen zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Gärrückständen§ 13Besondere Anforderungen an Genehmigungen und sonstige Anordnungen durch die zuständigen Stellen, Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen§ 13aBesondere Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung, Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen§ 14Ordnungswidrigkeiten§ 15ÜbergangsvorschriftAnlage 1(zu § 3 Absatz 4 Satz 2 und § 6 Absatz 4, 5 und 7) Mittlere Nährstoffausscheidung landwirtschaftlicher Nutztiere je Stallplatz und Jahr oder je TierAnlage 2(zu § 3 Absatz 4 Satz 2 und § 6 Absatz 4, 5 und 7) Kennzahlen für die sachgerechte Bewertung zugeführter StickstoffdüngerAnlage 3(zu § 3 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2) Mindestwerte für die Ausnutzung des Stickstoffs aus organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln im Jahr des Aufbringens, die aus folgenden Ausgangsstoffen bestehenAnlage 4(zu § 4 Absatz 1 und 2) Ermittlung des StickstoffdüngebedarfsAnlage 5(zu § 10 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2) Jährlicher betrieblicher Nährstoffeinsatz für Stickstoff (N) und Phosphat (P2O5) für das Düngejahr ………Anlage 6(weggefallen)Anlage 7(zu § 3 Absatz 2 und 6 und § 4 Absatz 3) Nährstoffgehalte pflanzlicher ErzeugnisseAnlage 8(zu § 11 Satz 2) Geräte zum Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenAnlage 9(zu § 12) Dunganfall bei der Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere; Umrechnungsschlüssel zur Ermittlung der Großvieheinheiten (GV)