DüBV
§ 2Mitgliedschaft
Verordnung über die Errichtung eines Wissenschaftlichen Beirats für Düngungsfragen
- 1.
- drei Mitglieder auf dem Fachgebiet Pflanzenernährung, von denen eines der Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, angehört,
- 2.
- zwei Mitglieder auf dem Fachgebiet Pflanzenbau oder Bodenkunde,
- 3.
- ein Mitglied auf dem Fachgebiet Ökologischer Landbau,
- 4.
- ein Mitglied auf dem Fachgebiet Düngemittelanalytik,
- 5.
- ein Mitglied auf dem Fachgebiet Toxikologie, das dem Bundesinstitut für Risikobewertung angehört,
- 6.
- ein Mitglied auf dem Fachgebiet Ökotoxikologie,
- 7.
- ein Mitglied auf dem Fachgebiet Umwelt- und Tierhygiene.
- 1.
- ein Mitglied als Hochschullehrer entpflichtet wird,
- 2.
- ein für die Berufung in den Beirat maßgebendes Beamten- oder Angestelltenverhältnis eines Mitglieds endet,
- 3.
- ein Mitglied im Rahmen eines bestehenden Beamten- oder Angestelltenverhältnisses mit Aufgaben betraut wird, die nicht für die Berufung maßgebend waren.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 369 V v. 31.8.2015 I 1474
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR178900003
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 715201a6dd68890e846cd8b9123899d3283b75aa51bc1936a8c10a60fe1c7358