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DüBV

§ 1Errichtung und Aufgaben des Beirats

Verordnung über die Errichtung eines Wissenschaftlichen Beirats für Düngungsfragen

(1) Beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium) wird ein Wissenschaftlicher Beirat für Düngungsfragen (Beirat) errichtet.
(2) Der Beirat berät das Bundesministerium in Düngungsfragen durch gutachtliche Stellungnahmen und ist in seiner Tätigkeit unabhängig.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 369 V v. 31.8.2015 I 1474

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR178900003

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 715201a6dd68890e846cd8b9123899d3283b75aa51bc1936a8c10a60fe1c7358

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