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ChemKlimaschutzV

Allgemeine Hinweise

Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/573

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 17.4.2026 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Durchführung der
EUV 2024/573 (CELEX Nr: 32024R0573) +++)

Die V wurde als Artikel 1 der V v. 14.4.2026 I Nr. 100 von der Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise und unter Wahrung der Rechte des Bundestages und mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Sie tritt gem. Art. 3 dieser V am 17.4.2026 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 8053-6-33 v. 2.7.2008 I 1139 (ChemKlimaschutzV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0640B0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0a916ea30a035046c2ca60df2981fc5ecd9bcfb25f008e8034df45d6f4ba0b66

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