Zum Gesetzesinhalt

BZgAZustAnO

II.

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Angelegenheiten nach dem Bundesreisekostengesetz und dem Bundesumzugskostengesetz einschließlich der hierzu ergangenen Trennungsgeldverordnung

Nach § 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes wird dem Bundesverwaltungsamt für Beschäftigte der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Angelegenheiten nach dem Bundesreisekostengesetz und dem Bundesumzugskostengesetz einschließlich der hierzu ergangenen Trennungsgeldverordnung übertragen. Das Bundesministerium für Gesundheit behält sich vor, im Einzelfall die Prozessvertretung selbst wahrzunehmen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR214200006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 385efbbd2e9d433fed941c73e3715aa844f54036d7bf1ab5e2331aaa20b1e881

XML-Quelle beim Herausgeber