BZEV
Eingangsformel
Verordnung über Erhebungen zum Zustand des Waldbodens
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR160000020
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ace39d254aa80b5eaa02b050fa7fc8d5991fa97d36b650ed0a3cfd9e573e1487