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BzBlGDV 1

§ 2

Erste Verordnung zur Durchführung des Benzinbleigesetzes

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 9 des Benzinbleigesetzes auch im Land Berlin.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR019660971

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5a66eeee42f7e4ddedeb5158fa60c3a8e02b160384c31aebf7c26e444f70000e

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