BwBBG
§ 17Auftragsänderungen
Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr
Stand: Geändert durch Art. 7 G v. 12.5.2026 I Nr. 137
Sonst: Ersetzt G 703-13 v. 11.7.2022 I 1078 (BwBBG)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0280B0026
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5b7cfb3e71bc1b06c71ad0a3341c7123ee7021ec2242620b01bac3ac0229818b
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (2)
- § 313 BGBStörung der Geschäftsgrundlage
„… , soweit ein Anspruch auf Anpassung des Vertrags aufgrund einer Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches besteht. (2) Umstände für die Änderung eines öffentlichen Auftrags, die im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Krise i …“
- § 4 VSVgVBegriffsbestimmungen
„… nderung eines öffentlichen Auftrags, die im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Krise im Sinne des § 4 Absatz 1 der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit stehen, sind regelmäßig unvorhersehbar im Sinne des § 132 Absatz 2 Nummer 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkunge …“