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BWahlGFristAbkV 2024

§ 2Inkrafttreten

Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1B40A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c07ce66cc8f743bdc1050f16f29f4d09daad4d427fd798f21cf8a80788f46615

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