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BVwAAufgÜAnO 1992

II.

Anordnung betreffend die Übertragung von Aufgaben auf das Bundesverwaltungsamt

Das Bundesverwaltungsamt untersteht in dieser übertragenen Angelegenheit gemäß § 8 des Gesetzes über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes den fachlichen Weisungen des Auswärtigen Amtes.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR508500992

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ca11ba5ba1df90eae7d09ec881d9a8dc46d944b10306a120aaacd16c1119b086

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