BVwAAufgÜAnO 1992
I.
Anordnung betreffend die Übertragung von Aufgaben auf das Bundesverwaltungsamt
Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen deutscher Staatsbürger und sich in Deutschland aufhaltender Personen auf Ersatz von Schäden, die diese auf Grund der irakischen Invasion Kuwaits vom 2. August 1990 bis 2. März 1991 erlitten haben, zur Weiterleitung an den durch Resolution Nr. 687 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen geschaffenen Entschädigungsfonds. Die Bearbeitung erfolgt in Anwendung der von den zuständigen Organen der Vereinten Nationen erlassenen einschlägigen Richtlinien. Sie dient der Vermittlung zwischen Antragstellern und dem für die Entscheidung zuständigen VN-Entschädigungsfonds im Rahmen der Ausübung diplomatischen Schutzes.
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Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR508500992
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ca11ba5ba1df90eae7d09ec881d9a8dc46d944b10306a120aaacd16c1119b086