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BVSAuflG

§ 1

Gesetz über die Auflösung des Bundesverbandes für den Selbstschutz

Der Bundesverband für den Selbstschutz wird mit Wirkung vom 1. Januar 1997 aufgelöst.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR073100997

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9c855763dfb7c6c5170c1e93dcf3c779d3cd9c42c2574de59c7ea7bba4363aad

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