Zum Gesetzesinhalt

BVSAuflG

Allgemeine Hinweise

Gesetz über die Auflösung des Bundesverbandes für den Selbstschutz

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 4. 4.1997 +++)

Das G wurde als Artikel 2 des G v. 25.3.1997 I 726 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Es ist gem. Art. 7 Abs. 1 G v. 25.3.1997 I 726 (ZSNeuOG) am 4.4.1997 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR073100997

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9c855763dfb7c6c5170c1e93dcf3c779d3cd9c42c2574de59c7ea7bba4363aad

XML-Quelle beim Herausgeber