BVLG
§ 4Bekanntmachungen im Bundesanzeiger
Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- 1.
- Entscheidungen der Europäischen Gemeinschaft oder Entscheidungen oder Beschlüsse der Europäischen Union zur Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der genannten Gesetze im Bundesanzeiger bekannt zu machen,
- 2.
- sonstige Bekanntmachungen zur Durchführung der genannten Gesetze und der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 3 G v. 27.9.2021 I 4530
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR308400002
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d2258cd19f7e59c3250a40515e2ff88ab611adddfd573ff9822920b02015a383