BUZAV
§ 2Einreichung von Unterlagen
- 1.
- die nach der Anordnung über den Abschluß der Buchführung in Mark der Deutschen Demokratischen Republik zum 30. Juni 1990 vom 27. Juni 1990 (GBl. der DDR Teil I Nr. 40 S. 593) aufgestellte, geprüfte und bestätigte Schlußbilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung zum 30. Juni 1990 in Mark der Deutschen Demokratischen Republik,
- 2.
- die nach dem D-Markbilanzgesetz vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 1169) aufgestellte, geprüfte, festgestellte und mit einem Bestätigungsvermerk versehene Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark für den 1. Juli 1990 nebst Anhang und vergleichender Darstellung,
- 3.
- eine Versicherung der Geschäftsleiter, daß sie dem Prüfer alle Unterlagen vorgelegt haben, die mit der Währungsumstellung in Zusammenhang stehen oder stehen können, und ihn über alle Geschäftsvorgänge unterrichtet haben, die mit einer eventuellen Umgestaltung der Geschäftstätigkeit seit dem 1. März 1990 zusammenhängen, sowie
- 4.
- den Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz
Neuf: Neufassung durch Bek. v. 7.12.1994 I 3738;
Stand: geändert durch Art. 1 V v. 26.9.1995 I 1194
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR023940990
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 65eb8f94992b40a6f0c271f89d9eac83969110f10f15fd815d0ff3e6dfd65865