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BUrlG

§ 10Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer

Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach den gesetzlichen Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 3 G v. 20.4.2013 I 868

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR000020963

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2971ed0e0199fb11c240fc4ed8eb0b8f01c239112562935f9d9e1f89e000fdb0

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