BUKG
§ 3Zusage der Umzugskostenvergütung
Gesetz über die Umzugskostenvergütung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten
- 1.
- aus Anlaß der Versetzung aus dienstlichen Gründen an einen anderen Ort als den bisherigen Dienstort, es sei denn, daß
- a)
- mit einer baldigen weiteren Versetzung an einen anderen Dienstort zu rechnen ist,
- b)
- der Umzug aus besonderen Gründen nicht durchgeführt werden soll,
- c)
- die Wohnung auf einer üblicherweise befahrenen Strecke weniger als 30 Kilometer von der neuen Dienststätte entfernt ist oder im neuen Dienstort liegt (Einzugsgebiet) oder
- d)
- der Berechtigte auf die Zusage der Umzugskostenvergütung unwiderruflich verzichtet und dienstliche Gründe den Umzug nicht erfordern,
- 2.
- auf Anweisung des Dienstvorgesetzten, die Wohnung innerhalb bestimmter Entfernung von der Dienststelle zu nehmen oder eine Dienstwohnung zu beziehen,
- 3.
- aus Anlaß der Räumung einer Dienstwohnung auf dienstliche Weisung,
- 4.
- aus Anlaß der Aufhebung einer Versetzung nach einem Umzug mit Zusage der Umzugskostenvergütung.
- 1.
- der Verlegung der Beschäftigungsbehörde,
- 2.
- der nicht nur vorübergehenden Zuteilung aus dienstlichen Gründen zu einem anderen Teil der Beschäftigungsbehörde,
- 3.
- der Übertragung eines anderen Richteramtes nach § 32 Abs. 2 des Deutschen Richtergesetzes oder eines weiteren Richteramtes nach § 27 Abs. 2 des vorgenannten Gesetzes.
- 1.
- der festgelegte Bereich
- a)
- eine besondere Versetzungshäufigkeit aufweist oder
- b)
- von wesentlichen Restrukturierungen betroffen ist und
- 2.
- es sich nicht um Auslandsumzüge nach § 13 handelt; abweichend davon ist bei Umzügen vom Inland ins Ausland eine Festlegung nach Satz 1 möglich, soweit dienstliche Gründe einen Umzug nicht erfordern.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 9.12.2019 I 2053
Sonst: Konstitutiv neugefasst durch Art. 1 G v. 11.12.1990 I 2682
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR268210990
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5a7bd86f5905e8997d8e54272017ffac7e917e3d9dbd8459ced5b512fa40f9aa