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BuchBMstrV

§ 6Situationsaufgabe

Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Buchbinder-Handwerk

(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Buchbinder-Handwerk. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss.
(2) Als Situationsaufgabe sind für einen vom Meisterprüfungsausschuss vorgegebenen Kundenauftrag drei unterschiedliche Maschinen einzurichten und jeweils ein Probelauf mit Musterfertigung auszuführen. Dafür kommen insbesondere in Betracht:
1.
Planschneidemaschine,
2.
Falzmaschine,
3.
Buchfadenheftmaschine,
4.
Drahtheftmaschine oder Sammelhefter,
5.
Prägepresse,
6.
Rill-, Ritz- oder Stanzmaschine.
(3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen nach Absatz 2 gebildet.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 52 V v. 18.1.2022 I 39

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR115200006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e490abcf8a8f722b359c4d41363d69636f86f72461a72656049262c8e7656fc5

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