BTGO 2025
§ 53Unzulässigkeit der namentlichen Abstimmung
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
- a)
- die Stärke des Ausschusses,
- b)
- die Abkürzung der Fristen,
- c)
- die Sitzungszeit und die Tagesordnung,
- d)
- die Vertagung der Sitzung,
- e)
- die Vertagung der Beratung sowie über einen Antrag auf Aussprache oder Schluss der Aussprache,
- f)
- die Teilung der Frage,
- g)
- die Überweisung an einen Ausschuss,
- h)
- einen Einspruch nach § 39,
- i)
- die Durchführung geheimer Wahlen und
- j)
- sonstige, ausschließlich in dieser Geschäftsordnung geregelte Verfahrensanträge.
Stand: Geändert durch Beschluss d. Bundestages v. 10.7.2026 gem. Bek. v. 22.7.2026 I Nr. 220
Sonst: Konstitutiv neugefasst durch Bek. v. 17.10.2025 I Nr. 250
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0FA0B0025
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): fa75a42bff488beea406f9779abc938df3292738c8e8e66b69854012f4ad0ffc