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BTGO1980Anl6Bek 2005

(XXXX)

Bekanntmachung über die Übernahme des Beschlusses des Deutschen Bundestages betr. Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages und der Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten

Der Beschluss des Deutschen Bundestages betr. Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages (Anlage 6 GO-BT), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom 15. Juli 2002 (BGBl. I S. 3012), ist mit der Geschäftsordnung in der 1. Sitzung des Deutschen Bundestages am 18. Oktober 2005 für die 16. Wahlperiode übernommen worden.
Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hat am 15. Dezember 2005 gemäß § 107 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages die Übernahme der Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten und in Fällen der Genehmigung gemäß § 50 Abs. 3 StPO und § 382 Abs. 3 ZPO sowie bei Ermächtigungen gemäß § 90b Abs. 2, § 194 Abs. 4 StGB (ebenfalls Anlage 6 GO-BT), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom 15. Juli 2002 (BGBl. I S. 3012), für die 16. Wahlperiode beschlossen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR000900006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9187eef2cd083b2f62855aeaadce68fb432628459fb33a89d943b72b697dc024

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Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (4)
  • § 107 BTGO 2025Immunitätsangelegenheiten

    „… ahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hat am 15. Dezember 2005 gemäß § 107 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages die Übernahme der Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten und in Fällen der Genehmigung gemäß § 50 Abs. 3 StPO und § 38 …“

  • § 194 StGBStrafantrag

    „… enehmigung gemäß § 50 Abs. 3 StPO und § 382 Abs. 3 ZPO sowie bei Ermächtigungen gemäß § 90b Abs. 2, § 194 Abs. 4 StGB (ebenfalls Anlage 6 GO-BT), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom 15. Juli 2002 (BGBl. I S. 3012), für die 16. Wahlp …“

  • § 50 StPOVernehmung von Abgeordneten und Mitgliedern einer Regierung

    „… tages die Übernahme der Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten und in Fällen der Genehmigung gemäß § 50 Abs. 3 StPO und § 382 Abs. 3 ZPO sowie bei Ermächtigungen gemäß § 90b Abs. 2, § 194 Abs. 4 StGB (ebenfalls Anlage 6 GO-BT), zuletzt …“

  • § 382 ZPOVernehmung an bestimmten Orten

    „… er Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten und in Fällen der Genehmigung gemäß § 50 Abs. 3 StPO und § 382 Abs. 3 ZPO sowie bei Ermächtigungen gemäß § 90b Abs. 2, § 194 Abs. 4 StGB (ebenfalls Anlage 6 GO-BT), zuletzt geändert laut Bekann …“