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BTGO1980Anl6Bek 1991

(XXXX)

Bekanntmachung über die Übernahme der Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten von Mitgliedern des Deutschen Bundestages

Der Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung in Immunitätsangelegenheiten am 21. Februar 1991 gemäß § 107 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1980 (BGBl. I S. 1237), die zuletzt laut Bekanntmachung vom 12. November 1990 (BGBl. I S. 2555) geändert worden ist, die Übernahme der Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten und in Fällen der Genehmigung gemäß § 50 Abs. 3 StPO und § 382 Abs. 3 ZPO sowie bei Ermächtigungen gemäß § 90b Abs. 2, § 194 Abs. 4 StGB (Anlage 6 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages) für die 12. Wahlperiode beschlossen.

Der Direktor beim Deutschen Bundestag
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR007210991

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5f23cd5b967c8d48d629fec50a99fc4d3e3bb0965f29f13bcc34bb51417545ff

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Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (4)
  • § 107 BTGO 2025Immunitätsangelegenheiten

    „… Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung in Immunitätsangelegenheiten am 21. Februar 1991 gemäß § 107 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1980 (BGBl. I S. 1237), die zuletzt laut Bekanntmachung vom 12. November …“

  • § 194 StGBStrafantrag

    „… enehmigung gemäß § 50 Abs. 3 StPO und § 382 Abs. 3 ZPO sowie bei Ermächtigungen gemäß § 90b Abs. 2, § 194 Abs. 4 StGB (Anlage 6 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages) für die 12. Wahlperiode beschlossen. Der Direktor beim Deutsc …“

  • § 50 StPOVernehmung von Abgeordneten und Mitgliedern einer Regierung

    „… ist, die Übernahme der Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten und in Fällen der Genehmigung gemäß § 50 Abs. 3 StPO und § 382 Abs. 3 ZPO sowie bei Ermächtigungen gemäß § 90b Abs. 2, § 194 Abs. 4 StGB (Anlage 6 der Geschäftsordnung des …“

  • § 382 ZPOVernehmung an bestimmten Orten

    „… er Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten und in Fällen der Genehmigung gemäß § 50 Abs. 3 StPO und § 382 Abs. 3 ZPO sowie bei Ermächtigungen gemäß § 90b Abs. 2, § 194 Abs. 4 StGB (Anlage 6 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages …“