BTGO1980Anl1ABest
1.
Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages
Alle Änderungen und Ergänzungen während der Wahlperiode sind spätestens vier Wochen nach ihrem Eintritt mitzuteilen.
Stand: Zuletzt geändert durch Bek. v. 23.10.2002 I 4208
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR017580987
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 958b508fd4aee11fd84fc84cc95a6f2e96990981ec978edf78cb1af2b05ca561