BStV
§ 1Antragsverfahren
- 1.
- Angaben zur Höhe der beantragten Mittel,
- 2.
- Angaben zur Höhe des Eigenanteils,
- 3.
- die Beschreibung des geplanten Vorhabens unter Berücksichtigung des Leistungszwecks nach § 23a Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes,
- 4.
- den Finanzierungsplan,
- 5.
- Angaben zur Weiterleitung der Leistung an Dritte,
- 6.
- die Erklärung, dass der Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgrundsatz eingehalten werden wird, und
- 7.
- eine Bestätigung des Deutschen Gewerkschaftsbundes, dass die für den Leistungszweck eingesetzten Beschäftigten nicht bessergestellt werden als vergleichbare Bundesbedienstete.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Geändert durch Art. 10 G v. 28.6.2023 I Nr. 172
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR229300020
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 694297696e2e732c6e023e9164d3bc7f5a9424a2d2392c4cf15386af687e7748