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BsGaV

Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten nach § 1 Absatz 5 des Außensteuergesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 12 V v. 19.12.2025 I Nr. 372

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR160300014

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 39debe80170af9bbd5d04e7586268fd36196fe8c3d70efb8b6f270f78e5ebbbc

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeiner TeilUnterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Zurechnung von Einkünften zu einer Betriebsstätte§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Hilfs- und NebenrechnungUnterabschnitt 2 Zuordnungsregelungen§ 4Zuordnung von Personalfunktionen§ 5Zuordnung von materiellen Wirtschaftsgütern§ 6Zuordnung von immateriellen Werten§ 7Zuordnung von Beteiligungen, Finanzanlagen und ähnlichen Vermögenswerten§ 8Zuordnung von sonstigen Vermögenswerten§ 9Zuordnung von Geschäftsvorfällen des Unternehmens§ 10Zuordnung von Chancen und Risiken§ 11Zuordnung von SicherungsgeschäftenUnterabschnitt 3 Dotationskapital, übrige Passivposten und Finanzierungsaufwendungen§ 12Dotationskapital inländischer Betriebsstätten ausländischer Unternehmen§ 13Dotationskapital ausländischer Betriebsstätten inländischer Unternehmen§ 14Zuordnung übriger Passivposten§ 15Zuordnung von FinanzierungsaufwendungenUnterabschnitt 4 Anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen§ 16Grundsatz§ 17Finanzierungsfunktion innerhalb eines UnternehmensAbschnitt 2 Besonderheiten für Bankbetriebsstätten§ 18Allgemeines§ 19Besondere Zuordnungsregelungen§ 20Dotationskapital inländischer Bankbetriebsstätten ausländischer Kreditinstitute, Bankenaufsichtsrecht§ 21Dotationskapital ausländischer Bankbetriebsstätten inländischer Kreditinstitute, Bankenaufsichtsrecht§ 22Globaler Handel mit FinanzinstrumentenAbschnitt 3 Besonderheiten für Versicherungsbetriebsstätten§ 23Allgemeines§ 24Besondere Zuordnungsregelungen§ 25Dotationskapital inländischer Versicherungsbetriebsstätten ausländischer Versicherungsunternehmen, Versicherungsaufsichtsrecht§ 26Dotationskapital ausländischer Versicherungsbetriebsstätten inländischer Versicherungsunternehmen, Versicherungsaufsichtsrecht§ 27Zuordnung von Einkünften aus Vermögenswerten§ 28Rückversicherung innerhalb eines Unternehmens§ 29Pensionsfonds und Versicherungs-ZweckgesellschaftenAbschnitt 4 Besonderheiten für Bau- und Montagebetriebsstätten§ 30Allgemeines§ 31Besondere Zuordnungsregelungen§ 32Anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen, die als Dienstleistung anzusehen sind§ 33Anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen in besonderen Fällen§ 34Übergangsregelung für Bau- und MontagebetriebsstättenAbschnitt 5 Besonderheiten für Förderbetriebsstätten§ 35Allgemeines§ 36Besondere Zuordnungsregelungen§ 37Anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen§ 38Übergangsregelung für FörderbetriebsstättenAbschnitt 6 Ständige Vertreter§ 39Ständige VertreterAbschnitt 7 Schlussvorschriften§ 40Erstmalige Anwendung§ 41InkrafttretenSchlussformel