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BSAVfV

Abschnitt 4 Schlussvorschriften

Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 28.9.2004 I 2552;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 9.10.2019 I 1441

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR000230986

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3b2daa2c2243aed6779ea994ea3985b4859e18d10e2c67c0e2d118bd71c8bb9d

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