BrucelloseV
Abschnitt 3 Amtlich anerkannter brucellosefreier Rinderbestand
Verordnung zum Schutz gegen die Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 17.5.2017 I 1267, 3060;
Hinweis: Berichtigung vom 28.7.2017 I 3060 ist berücksichtigt
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR010460972
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c7ac85200bc0367569e3e3c973c327cb8bfdeebd2d6edffe271439632b1924e5