Zum Gesetzesinhalt

BRSekrZustAnO

§ 5Inkrafttreten

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung von Klagen aus dem Beamtenverhältnis für die Beamtinnen und Beamten des Sekretariats des Bundesrates in Angelegenheiten der Besoldung, des Trennungsgelds, der Umzugskostenvergütung und der Beihilfe

Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 1 AnO v. 23.5.2017 I 1296

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR160000015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ef4bd54b1ab88dbb80dfc512342b2e332e920bc4afc05346a1364e1689c83c06

XML-Quelle beim Herausgeber