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IV.

Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei den Bundesdisziplinargerichten

Der Bundesminister des Innern wird ermächtigt, Ausführungsbestimmungen zu dieser Anordnung zu erlassen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR001220953

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2d023809521dd9b4d19f422a06d05b83dd4ace062ff93f2f992fad3e9fef2454

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