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III.

Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes

Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR501340968

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): da1882605adc4577c7251236cb11563190fdfedc8fc9a2b7b9990d5077d1788f

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