BPolLV
§ 3Gestaltung und Ämter der Laufbahnen
Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei
- 1.
- die Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei,
- 2.
- die Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei und
- 3.
- die Laufbahn des höheren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 V v. 11.3.2026 I Nr. 67, Nr. 115
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR240810011
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7f7f6e290414c4b57baf3c51d8b5c362df2926ccc35ea84c849af3156b6051c3
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 9 BLVÄmter und Amtsbezeichnungen der Laufbahnen
„… den Ämter sowie die ihnen zugeordneten Amtsbezeichnungen ergeben sich aus Anlage 1. Im Übrigen gilt § 9 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung.“