BPflV
§ 2Krankenhausleistungen
Verordnung zur Regelung der Krankenhauspflegesätze
- 1.
- die während des Krankenhausaufenthalts durchgeführten Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten im Sinne des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,
- 2.
- die vom Krankenhaus veranlaßten Leistungen Dritter,
- 3.
- die aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson des Patienten oder die Mitaufnahme einer Pflegekraft nach § 11 Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,
- 4.
- das Entlassmanagement im Sinne des § 39 Absatz 1a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.
- 1.
- eine Dialyse,
- 2.
- eine Strahlentherapie, wenn ihre Durchführung durch Dritte medizinisch notwendig ist,
- 3.
- bei der Krankenhausbehandlung von Menschen mit Hörbehinderung Leistungen der Dolmetscherassistenz zum Ausgleich der behinderungsbedingten Kommunikationsbeeinträchtigungen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 24.7.2026 I Nr. 228
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR275010994
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5f7ca6b74ecf07e751033d3df9eec6ce838b73fc63ca04316b961aa653ee8608
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (2)
- § 11 SGB 5Leistungsarten
„… otwendige Mitaufnahme einer Begleitperson des Patienten oder die Mitaufnahme einer Pflegekraft nach § 11 Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, 4. das Entlassmanagement im Sinne des § 39 Absatz 1a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Nicht zu den Krankenhausleis …“
- § 39 SGB 5Krankenhausbehandlung
„… kraft nach § 11 Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, 4. das Entlassmanagement im Sinne des § 39 Absatz 1a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Nicht zu den Krankenhausleistungen gehören 1. eine Dialyse, 2. eine Strahlentherapie, wenn ihre Durchführung durch Dri …“
Hierauf verweisen andere Vorschriften (3)
- § 26 BBhVBehandlung in zugelassenen Krankenhäusern
„… ialgesetzbuch, 2. allgemeine Krankenhausleistungen (§ 2 Absatz 2 des Krankenhausentgeltgesetzes und § 2 Absatz 2 der Bundespflegesatzverordnung), 3. im Zusammenhang mit den Nummern 1 und 2 berechenbare Leistungen der Belegärztinnen und Belegärzte (§ 18 Absatz 1 S …“
- § 26a BBhVBehandlung in nicht zugelassenen Krankenhäusern
„… andteile der allgemeinen Krankenhausleistungen nach § 2 Absatz 2 des Krankenhausentgeltgesetzes und § 2 Absatz 2 der Bundespflegesatzverordnung sind. (5) Vor der Aufnahme in ein Krankenhaus nach Absatz 1 kann bei der Festsetzungsstelle eine Übersicht über die vor …“
- § 17b KHGEinführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser, Verordnungsermächtigung
„… e Aufnahme von Begleitpersonen nach § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 des Krankenhausentgeltgesetzes und § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 der Bundespflegesatzverordnung, 8. den Ausbildungszuschlag nach § 17a Absatz 6, 9. den Aufwand, der den verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen im S …“