BPersVG
§ 79Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
Bundespersonalvertretungsgesetz
- 1.
- Gewährung von Unterstützungen, Vorschüssen, Darlehen und entsprechenden sozialen Zuwendungen,
- 2.
- Zuweisung und Kündigung von Wohnungen, über die die Beschäftigungsdienststelle verfügt, Ausübung von Belegungs- oder Vorschlagsrechten der Beschäftigungsdienststelle sowie der allgemeinen Festsetzung der Nutzungsbedingungen,
- 3.
- Zuweisung von Dienst- und Pachtland und Festsetzung der Nutzungsbedingungen,
- 4.
- Errichtung, Verwaltung und Auflösung von Sozialeinrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform,
- 5.
- Aufstellung von Sozialplänen einschließlich Plänen für Umschulungen zum Ausgleich oder zur Milderung von wirtschaftlichen Nachteilen, die der oder dem Beschäftigten infolge von Rationalisierungsmaßnahmen entstehen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 9.1.2026 I Nr. 7
Sonst: Ersetzt G 2035-4 v. 15.3.1974 I 693 (BPersVG)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR161410021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 97d695f70b5be1214c82a69c70bb78a8b42606b1c3863c7a8af2f6c05cbdb8f8