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BOKraft

Anlage 4(§ 33 Abs. 4)

Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr

(Fundstelle: BGBl. I 1975, 1586 - 1587
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Abmessungen und Beschriftung des Schulbus-Schildes (siehe Skizze)
Das Schild hat die Form eines Quadrats. Seitenlänge für das an der Rückseite anzubringenden Schild600 mm
Stärke der Bildumrandung für das an der Rückseite anzubringende Schild50 mm
Seitenlänge für das an der Stirnseite anzubringende Schild600 mm,
mindestens jedoch400 mm
Stärke der Bildumrandung für das an der Stirnseite anzubringende Schild35 mm
Farbe des Sinnbilds und der Bildumrandungschwarz
Farbe des UntergrundsOrange


Die Farbe des Bilduntergrunds ist der Farbreihe F 7 des Ausschusses für Lieferbedingungen und Gütesicherung (RAL) beim Deutschen Normenausschuß zu entnehmen, und zwar ist als Farbton zu wählen die retroflektierende Aufsichtfarbe RAL 2006 "Reflexorange". Die Farbe des Sinnbilds und der Bildumrandung ist der Farbreihe F 81 des Ausschusses für Lieferbedingungen und Gütesicherung (RAL) beim Deutschen Normenausschuß zu entnehmen, und zwar ist als Farbton zu wählen die nicht retroflektierende Aufsichtfarbe RAL 9017 "Verkehrsschwarz". Bei Kraftfahrzeugen, die nach Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als sechs, jedoch nicht mehr als neun Personen (einschließlich Fahrzeugführer) geeignet und bestimmt sind, kann auch auf der Rückseite ein Schulbusschild mit einer Seitenlänge von mindestens 400 mm und mit einer Stärke der Bildumrandung von 35 mm verwendet werden.
(Inhalt: nicht darstellbares Schulbus-Schild, Fundstelle: BGBl I 1975, 1587)
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 16.4.2021 I 822

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR015730975

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8e595f70fdd93099c3537b63ec9f8bdfdb35ecb144aa41dd226706258d85a559

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