BodSchätzG
§ 1Umfang und Zweck
Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens
- 1.
- die Untersuchung des Bodens nach seiner Beschaffenheit,
- 2.
- die Beschreibung des Bodens in Schätzungsbüchern sowie die räumliche Abgrenzung in Schätzungskarten und
- 3.
- die Feststellung der Ertragsfähigkeit auf Grund der natürlichen Ertragsbedingungen; das sind Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung, klimatische Verhältnisse und Wasserverhältnisse.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 33 G v. 22.12.2023 I Nr. 411
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR317600007
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 21763a639dc4bb016b264ee4dce23521c2da8c11e629257c141902e25b4aecff