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BodSchätzG

Inhaltsübersicht

Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens

Abschnitt 1
Allgemeines
§ 1Umfang und Zweck
§ 2Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Besondere
Schätzungsvorschriften
§ 3Schätzungsrahmen
§ 4Wertzahlen
§ 5Klassen-, Klassenabschnitts- und Sonderflächen der Bodenschätzung
§ 6Musterstücke
§ 7Vergleichsstücke
§ 8Bodenprofile
§ 9Ertragsmesszahl
§ 10Schätzungsbücher und -karten
§ 11Nachschätzung
Abschnitt 3
Verfahrensvorschriften
§ 12Anwendung der Abgabenordnung
§ 13Offenlegung der Bodenschätzungsergebnisse
§ 14Übernahme in das Liegenschaftskataster
§ 15Betreten von Grundstücken
§ 16Aufgaben anderer Behörden
Abschnitt 4
Schätzungsbeirat,
Schätzungsausschüsse
§ 17Schätzungsbeirat
§ 18Schätzungsausschüsse
Abschnitt 5
Schlussvorschriften
§ 19Nutzung der Ergebnisse der Bodenschätzung durch andere Behörden
§ 20Fortgeltung bisherigen Rechts
Anlage 1Ackerschätzungsrahmen
Anlage 2Grünlandschätzungsrahmen
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 33 G v. 22.12.2023 I Nr. 411

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR317600007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 21763a639dc4bb016b264ee4dce23521c2da8c11e629257c141902e25b4aecff

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