Zum Gesetzesinhalt

BMWSBBVAWidVertrAnO

Eingangsformel

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen der Beamtinnen und Beamten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in Angelegenheiten des Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldrechts auf das Bundesverwaltungsamt

Nach § 126 Absatz 3 Satz 2 und § 127 Absatz 3 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 199) geändert worden ist, ordne ich an:
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1050A0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 95e4d2f359863299d5e1fa2954a6df86acce68ace2e91071679849dbe82b72bc

XML-Quelle beim Herausgeber