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WSBGebV

§ 5Inkrafttreten

Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 7.9.2026 I Nr. 257, Nr. 284

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR474400021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 83fe1397b9a6753c9a303a09a4b7972bfd5bed5c49714f5472f99abe6e01f1d8

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