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BMVgVerfWDO2025uBVerfPAktV

§ 3Außerkrafttreten

Verordnung zur Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Verfahren nach der Wehrdisziplinarordnung und in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Aufh: V aufgeh. durch § 3 dieser V mit Ablauf d. 31.12.2025

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1770A0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5b3a93d59345a1a75de7f88236d215f6952ae9172b52a29e33d7582169700c4f

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