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BMVgVerfWDO2025uBVerfPAktV

Verordnung zur Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Verfahren nach der Wehrdisziplinarordnung und in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

Fassungsangaben der Quelle

Aufh: V aufgeh. durch § 3 dieser V mit Ablauf d. 31.12.2025

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1770A0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5b3a93d59345a1a75de7f88236d215f6952ae9172b52a29e33d7582169700c4f

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