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BMVgBeamtVZustAnO

§ 3Weitere Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Beamtenversorgung

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Beamtenversorgung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

Die Übertragung der in dieser Anordnung nicht genannten Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Beamtenversorgung einschließlich der Zahlung der Versorgungsbezüge richtet sich nach der Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung in der jeweils geltenden Fassung.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 2 AnO v. 4.10.2021 I 4626

Sonst: Ersetzt AnO 2030-14-193 v. 30.9.2013 I 3739 (BMVgBeamtVZustAnO)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR462610021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d848279131c9cc48f29922508dbc49ffd2e669621f0a6c00ab1ce0ede57a6c59

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