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BMVg-ArbSchGAnwV

§ 1Geltungsbereich

Verordnung über die modifizierte Anwendung von Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes für bestimmte Tätigkeiten im öffentlichen Dienst des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

Diese Verordnung gilt für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR185000002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ff3a360d78b9873a89716dceb9dbd7f101422c2d93e1b4bd945f3357ca66acbf

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