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BMPZVersAnO

Schlußformel

Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung usw. im Dienstbereich des Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen - ZOVers -

Diese Anordnung ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern und Bundesminister der Finanzen und tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.

Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Abs. 3 Buchst. d AnO v. 12.8.1967 BAnz. 1967, Nr. 157

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR523100958

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): adaeca5fd37d313d25e899c4515a4364e43aaeacbaab1263b44f7521d310a752

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