BMPZVersAnO
III.
- a)
- die nicht im Postdienst wiederverwendet werden, die Präsidenten der OPDn bzw. der LPD Berlin, in deren Bezirk der Beamte wohnt, bei Wohnsitz im Saarland den Präsidenten der OPD Trier,
- b)
- die im Postdienst wiederverwendet werden, die Präsidenten der OPD, LPD Berlin, des FTZ, PTZ und SAP, in deren Bereich der Beamte z. Wv. usw. wiederverwendet wird. Für die Beamten der übrigen Besoldungsgruppen behalte ich mir die erforderlichen Entscheidungen vor.
Stand: Geändert durch Abs. 3 Buchst. d AnO v. 12.8.1967 BAnz. 1967, Nr. 157
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR523100958
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): adaeca5fd37d313d25e899c4515a4364e43aaeacbaab1263b44f7521d310a752